Das E-Rezept ist da!
Wussten Sie schon, dass Ihr Arzt Ihnen Ihre Medikamente jetzt digital verordnen kann? Ab Januar 2024 ist das E-Rezept, also das elektronische Rezept, in vielen Fällen sogar zwingend vorgeschrieben.
Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin erstellt das elektronische Rezept und lädt es auf einen zentralen Server hoch. Es gibt drei Wege wie Sie das Rezept in der Apotheke einlösen können:
In der Apotheke kann es mit Hilfe Ihrer Versichertenkarte (der elektronischen Gesundheitskarte) oder mit einem Papierausdruck per QR-Code aufgerufen werden. Die dritte Möglichkeit ist, dass Sie das Rezept mit dem Smartphone über die E-Rezept-App verwalten und es darüber in der Apotheke einlösen.
Das digitale Rezept hat für Sie den Vorteil, dass Sie bei einer Nachverordnung im selben Quartal nicht noch einmal extra in die Arztpraxis gehen müssen, um sich ein Folgerezept ausstellen zu lassen. Ihre Arztpraxis kann dann das E-Rezept einfach erstellen und Sie können es mit Ihrer Versichertenkarte bei uns in der Apotheke einlösen.
Wenn Ihnen also das nächste Mal ein Arzneimittel verordnet wird: Probieren Sie etwas Neues und fragen Sie nach einem E-Rezept! Sie werden sehen: auch papierlos erhalten Sie bei uns das richtige Arzneimittel! Bei all der Digitalisierung freuen wir uns aber weiterhin auf den persönlichen Kontakt von Mensch zu Mensch!