Wir können auch Rezeptur - Blogbeitrag

Einblick in den Apothekenalltag: Wir können auch Rezeptur

Wenn Ihr Arzt Sie mit einem Medikament behandeln möchte, das es in der gewünschten Stärke oder Form so nicht auf dem Markt gibt, verordnet er Ihnen eine Rezeptur.

Das können Kapseln, Säfte, Augentropfen oder Zäpfchen sein. Meistens handelt es sich aber bei einer Rezeptur oder „Anfertigung“, wie wir sie auch nennen, um eine Creme.

Der Arzt greift dabei auf sogenannte „NRF-Rezepturen“ zurück. Das sind standardisierte Zusammensetzungen wie in einem Kochbuch, die geprüft sind und sich bewährt haben. Oder aber er entscheidet sich für eine sogenannte „Individual-Rezeptur“. Hierbei gibt der Arzt alle Bestandteile der Anfertigung selbst vor.

In der Apotheke überprüft in einem ersten Schritt eine Apothekerin oder ein Apotheker, ob alle Bestandteile der Rezeptur miteinander harmonieren und auch die Dosierung des Arzneistoffes den zugelassenen Mengen entspricht. Erst wenn alles passt, wird die Rezeptur nach genau festgelegten pharmazeutischen Regeln angefertigt. Nur so entsteht ein garantiert einwandfreies und wirksames Medikament. Es werden nur Substanzen in der Anfertigung verarbeitet, die zuvor in der Apotheke im Labor auf ihre tatsächliche Identität überprüft wurden.

Auch während der Herstellung der Rezeptur werden Kontrollen durchgeführt, um ganz sicher zu gehen, dass keine Fehler gemacht wurden. Nach einer letzten Endkontrolle durch eine Apothekerin oder einen Apotheker wird die Rezeptur freigegeben. Sie können nun ein Medikament abholen, dass speziell für Sie hergestellt wurde.

Wir lassen unsere Rezepturen regelmäßig in einem Zentral-Labor untersuchen. Die Qualität unserer Arbeit wird uns regelmäßig mit dem aktuellen ZL-Qualitätssiegel bestätigt.